Benutzungsordnung
für die Mieträumlichkeiten der
„Alten Kelter" in Wäldenbronn


Achtung!

Es gelten die jeweils entsprechenden Corona Verordnungen einzuhalten. 

Die Innen-Räume der „Alten Kelter" in Wäldenbronn stehen den Bürgerinnen und Bürgern
und den Vereinen und Organisationen der Stadtteile im Esslinger Norden zur Verfügung.
Ein Rechtsanspruch auf Anmietung und Nutzung der Räumlichkeiten in der „Alten Kelter
Wäldenbronn“ besteht nicht. Der Kelterhof ist nicht Gegenstand der Anmietung

 
1. Interessenten setzen sich rechtzeitig mit dem Bevollmächtigten des Fördervereins
zur Terminabsprache in Verbindung. Nach Abschluß des Mietvertrages ist die Miete fällig.

2. Die Räumlichkeiten in der „Alten Kelter" in Wäldenbronn dürfen nur von den im Mietver-
trag eingetragenen Personen und deren Gäste sowie den Beauftragten von Vereinen oder
Organisationen genutzt werden. Die Überlassung der Räume an Dritte ist nicht gestattet.

3. Jedem Mieter werden die Räumlichkeiten in gereinigtem Zustand, die Einrichtungs-
gegenstände, Mobiliar, Arbeitsgeräte und Geschirr sauber und unbeschädigt übergeben.
Diese sind auch so zurückzugeben. Bei der Übernahme/Übergabe wird dieses durch die
Fa. WIR FÜR SIE, Telefon 0711/3006889 überprüft und durch Unterschrift bestätigt. Die
Räumlichkeiten sind von Mietern „besenrein“ zu übergeben.

4. Schäden an Gebäuden und in den Räumlichkeiten sind umgehend zu melden. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

5. Anfallender Müll jeglicher Art und mitgebrachte Dekorationen sind vom Mieter nach Ende der Veranstaltung selbständig zu entsorgen.

6. Der Kelterhof darf  zum Aufenthalt, Spielen, Aufstellen von Tischen, Stühlen und Sonstigem oder jeglicher anderen Verwendung genutz werden.

7. Verstärkeranlagen dürfen aus Rücksicht auf das Ruhebedürfnis der Nachbarn nicht betrieben werden. Sonstige Musik ist ab 22.00 Uhr absolut auf Zimmerlautstärke einzustellen.

8. Die Feuerverhütungs- und die Polizeivorschriften sind uneingeschränkt einzuhalten.

9. Verstöße gegen diese Benutzungsordnung können zur Ablehnung einer künftigen Anmietung der „Alten Kelter" in Wäldenbronn führen.

Wichtiger Hinweis:
Für Unfälle, Sachbeschädigungen, Schäden aller Art und Ansprüche Dritter haftet ausschließlich und in vollem Umfang der Mieter/die Mieterin. Der Förderverein Esslingen Nord e. V. schließt seinerseits jegliche Art von Haftung aus.

Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderverein Nord am 16.2.2005